5 Tipps für die Vorbereitung der Steuerunterlagen inklusive Checkliste für die Steuererklärung:

Egal ob Sie die Steuererklärung selber ausfüllen oder ein Steuerberater dies für Sie tut. Gut vorbereitet ist halb erledigt.

Für viele ist die Steuererklärung beinahe so unangenehm wie ein Zahnarztbesuch und man will es ganz schnell hinter sich haben. Das man gewisse Abzüge vergessen hat ist zweitrangig, Hauptsache weg! Erst wenn die Steuerrechnung kommt, ärgert man sich über das verschenkte Geld.

Ich verstehe Sie. Allein die Gesetzesänderungen fordern bei mir viele Stunden an Arbeit. Leider nicht einmalig, sondern Jahr für Jahr aufs Neue.

Um Ihnen dieses leidige Thema Steuern etwas zu erleichtern habe ich 5 Tipps zur Vorbereitung der Steuerunterlagen vorbereitet.

5 Tipps zur Vorbereitung der Steuerunterlagen:

  1. Bereiten Sie ein «Steuercouvert» oder «Steuermäppchen» vor.
  2. Legen Sie sämtliche Steuerunterlagen nach Erhalt in das Steuercouvert oder Steuermäppchen. Einige Steuerdokumente kommen per Post, Mail oder müssen heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  3. Prüfen Sie anhand der aktuellen Checkliste und der Steuererklärung vom Vorjahr, ob etwas fehlt und sortieren Sie danach die Steuerunterlagen in der Reihenfolge der Checkliste für die Steuererklärung.
  4. Hat sich im letzten Jahr etwas verändert? Ist ihr Kind seit letztem Jahr im Kindergarten oder in der Lehre? Haben Sie den Arbeitgeber gewechselt oder ein neues Konto eröffnet? Bitte notieren Sie diese Änderungen.
  5. Die Steuerunterlagen sind nun komplett und bereit zum Ausfüllen der Steuererklärung.

Wenn sich die Motivation für das Ausfüllen der Steuererklärung noch immer in Grenzen hält und Sie Sicherheit wollen, nicht zu viel Steuern zu bezahlen, freue ich mich von Ihnen zu hören.

Mischa Baumberger

Fragen zur Steuererklärung die oft gestellt werden.

(Die Antworten beziehen sich auf den Kanton St. Gallen)

Ich habe einen Nebenjob und verdiene CHF 360.00 im Jahr.

Muss ich diesen Lohnausweis angeben?

 

Die Antwort ist ja. Sämtliche Einkünfte müssen bei der Steuererklärung angegeben werden. Es spielt keine Rolle wie hoch das Einkommen ist oder ob es aus dem In- oder Ausland stammt. Nebeneinkünfte bis maximal CHF 800.00 sind aber in der Regel steuerfrei, da ein Pauschalabzug von maximal CHF 800.00 gemacht werden kann. Den Lohn müssen Sie trotzdem angeben.

 

Mein Bankkonto in Italien muss ich bei der Steuererklärung angeben?

In der Steuererklärung sind sämtliche Vermögenswerte im In- und Ausland anzugeben. Das Bankkonto in Italien muss auch angegeben werden. Dies gilt übrigens für alle Vermögenswerte, auch Liegenschaften.

 

Kann ich die Rechnung für das Skilager oder den Musikunterricht meiner Kinder bei der Steuererklärung abziehen?

Diese Kosten gelten als Ausbildungskosten. Sie können in einigen Kantonen abgezogen werden. Im Kanton St. Gallen ist es so, dass die kumulierten Ausbildungskosten erst ab CHF 3’000.00 abgezogen werden können. Diese Grenze von CHF 3’000.00 wird in der Regel erst ab der Sekundarstufe II überschritten, da dann weitere Abzüge wie zum Beispiel Verpflegung, Zugabo, usw. gemacht werden können. In seltenen Fällen ist der Abzug auch vor der Sekundarstufe II möglich.

 

Den neuen Kleiderschrank kann ich von den Steuern abziehen?

Als Mieter können Sie diesen Abzug leider nicht machen. Als Wohneigentümer kann der Abzug bei den Unterhaltskosten für die Liegenschaft gemacht werden, sofern es sich um einen Einbauschrank handelt.

 

Mein Mann und ich besitzen eine Wohnung. Können wir die Prämie für die Privathaftpflicht- und Hausratversicherung abziehen?

Die Rechnung für die Privathaftpflicht- und Hausratversicherung können sie nicht abziehen. Falls sie eine spezielle Gebäudesachversicherung abgeschlossen haben, kann diese abgezogen werden. Die Gebäudeversicherung kann ebenfalls abgezogen werden. Bei Stockwerkeigentümern ist die Gebäudeversicherungsprämie in den Nebenkosten enthalten.

 

Ich bin alleinstehend, wohne und arbeite in der gleichen Gemeinde. Kann ich den Abzug für auswärtige Verpflegung machen?

Wenn die Dauer der Mittagspause es nicht zulässt, dass Sie für sich kochen können und Sie deshalb auswärts essen müssen, ist ein Abzug zulässig.

 

Ich hatte letztes Jahr eine hohe Zahnarztrechnung. Kann ich die Rechnung bei der Steuererklärung in Abzug bringen?

Kosten für den Zahnarzt gehören zu den abziehbaren Krankheitskosten. Diese können abgezogen werden. Es muss jedoch ein gewisser Betrag überschritten werden, damit ein Abzug möglich ist.

 

Haben Sie auch Fragen zu Ihrer Steuererklärung? Ich freue mich über Ihre Nachricht.

Mischa Baumberger

Unterhaltskosten für die Liegenschaft

(Die Informationen beziehen sich auf den Kanton St. Gallen)

Ein sehr grosses Thema, welches immer wieder Fragen aufwirft, sind die Unterhaltskosten für die Liegenschaft. Ich versuche in einfachen Worten zu erklären, was es zu beachten gibt. Bei grösseren Instandstellungskosten empfehle ich, diese genau zu planen. Ich helfe Ihnen gerne dabei.

 

Instandhaltungskosten

Hierzu gehören Kosten für kleinere Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen, die zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit der Liegenschaft dienen.

Zum Beispiel:

  • Reparatur der Heizung
  • Reparatur des Kühlschranks
  • Elektrounterhalt
  • Reparatur Rollläden
  • Malerarbeiten

 

Instandstellungskosten

Bei den Instandstellungskosten geht man von grösseren Renovationen aus, die dem langfristigen Werterhalt der Liegenschaft dienen.

Zum Beispiel:

  • Dachsanierung
  • Fassadensanierung
  • Entfeuchtung

 

Ersatzbeschaffungen

Von Ersatzbeschaffungen redet man bei Ersatz von Gebäudebestandteilen oder Gegenständen der baulichen Grundausstattung, die verbraucht oder unbrauchbar geworden sind. Wenn der Nutzungswert gleichbleibt, können die gesamten Kosten abgezogen werden.

Zum Beispiel:

  • Ersatz Heizungsanlage
  • Ersatz Kühlschrank
  • Ersatz Waschmaschine / Tumbler
  • Ersatz Küche

Entsteht ein Mehrwert (alt: normale Badewanne | neu: Whirlpool) kann nur ein Teil abgezogen werden.

 

Betriebskosten

Bei Eigengebrauch können die besitzbedingen Betriebskosten abgezogen werden. Dazu gehören:

  • Gebäudeversicherung
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Wasserschaden- und Glasbruchversicherung
  • Grundsteuern und Unterhaltsperimeter
  • Einlagen in den Erneuerungs- und Reparaturfonds
  • Hauswartskosten zu 50%
  • Verwaltungskosten

Bei Vermietung oder Verpachtung können sämtliche besitz- und nutzungsbedingten Betriebskosten abgezogen werden, sofern die Kosten nicht auf den Mieter oder Pächter überwälzt werden.

 

Abgrenzung Unterhalt / Wertvermehrung

Bei grösseren Arbeiten, zum Beispiel bei der Neugestaltung des Gartens, empfiehlt sich eine Bestandesaufnahme vor und nach der Neugestaltung zu machen. Eine Dokumentation mit Fotos ist dabei sehr hilfreich. Werterhaltende Auslagen können bei der jährlichen Steuererklärung abgezogen werden, wertvermehrende Auslagen können als Anlagekosten beim Verkauf der Liegenschaft in Abzug gebracht werden.

Wenn innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes oder der Gartenanlage gravierende Mängel auftreten, die eine Sanierung erfordern, können diese Kosten nicht als Unterhaltskosten abgezogen werden. Diese Kosten gelten als Anlagekosten.

 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Liegenschaft und Steuern? Ich helfe Ihnen gerne dabei.

Mischa Baumberger

Ich habe besseres zu tun als die Steuererklärung auszufüllen!

Finanzhaus Baumberger
Mischa Baumberger
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